Kindergarten Einschreibung 2023/24
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns sehr, dass Sie ihr/e Kind/er bei uns im Kindergarten anmelden möchten.
Bitte lesen Sie sich vorab folgenden Punkte durch
- Reihungskriterien des Landes Salzburg (bitte lesen)
- Stammblatt (bitte ausfüllen)
- Einwilligungserklärung (bitte ausfüllen)
schnellere Abwicklung
Für eine schnellere Abwicklung bei der Anmeldung bitten wir Sie, die nötigen Formular bereits vorab zu Hause vollständig entweder direkt im PDF oder in gut leserlicher Blockschrift auszufüllen. Wenn Sie keinen Drucker zuhause haben, können Sie natürlich die Formulare auch direkt bei uns im Kindergarten, vor Ort ausfüllen.
Reihungskriterien für die Aufnahme in Kindergarten und AEG
- besuchspflichtige Kinder (§ 22),
- Kinder, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen,
- Kinder, deren erziehungsberechtigte(n) Person(en) berufstätig, nachweislich arbeitssuchend oder in Ausbildung befindlich ist bzw sind oder, verwandte oder verschwägerte Personen in auf, oder absteigender Linie oder andere verwandte oder verschwägerte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, pflegen,
- Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder wegen eines Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung ein Besuch geboten erscheint,
- Geschwister von Kindern, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen
- andere, noch nicht schulpflichtige Kinder, wobei bei Kindergartengruppen älteren Kindern der Vorzug zu geben ist,
- schulpflichtige, jedoch nicht schulreife Kinder, die im häuslichen Unterricht stehen,
- volksschulpflichtige oder schulpflichtige Kinder, wenn das Organisationskonzept (§ 8 Abs 3) die Aufnahme solcher Kinder vorsieht;
Reihungskriterien für die Aufnahme in eine Kleinkindgruppe
- Kinder, die die institutionelle Einrichtung bereits besuchen,
- Kinder, deren erziehungsberechtigte(n) Person(en) berufstätig, nachweislich arbeitssuchend oder in Ausbildung befindlich ist bzw sind oder verwandte oder verschwägerte Personen in auf- oder absteigender Linie oder andere verwandte oder verschwägerte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, pflegen,
- Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen oder wegen eines Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung ein Besuch geboten erscheint,
- Geschwister von Kindern, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen,
- andere Kinder der Standortgemeinde
www.ris.bka.at; §16